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AGB

Mietpreis und Konditionsübersicht für den Getränke-Fachgroßhandel und für Veranstalter.

Festausrüstung ist abzuholen und bei Getränke Hölscher GmbH zurückzubringen.

Mietpreise sind Euro-Nettopreise ohne Mehrwertsteuer für Abholung. Hier nicht bekanntgemachte Mietobjekte unterliegen einer  individuellen Mietpreisberechnung.

Der Mieter oder Benutzer von Bierschankanlagen ist verpflichtet, das Bedienungspersonal über den Inhalt der Betriebsanweisung Bierschankanlagen zu unterrichten, verbunden mit den Gefahrenhinweisen.

Änderungen bleiben -auch ohne Bekanntmachung- vorbehalten.

Neben den  allgemeinen  Geschäftsbedingungen  gelten  für Vermietung von  Festausrüstung  und Präsentations-Artikeln zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Anforderungsfrist beträgt mindestens 14 Tage vor Bereitstellung- oder Abholtermin.
  2. Die Vermietung erfolgt gemäß Mietpreisliste durch Abholung des Mieters. Getränke Hölscher in Ascheberg ist Erfüllungsort für Abholung und Rückgabe; der Transport, Auf- und Abbau sind Obliegenheiten des Mieters.
  3. Festausrüstung und Präsentations-Artikel sind Eigentum der Getränke Hölscher GmbH.
  4. Der Mieter erkennt an, das Mietgut in gutem und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben, und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsfähigem Zustand zu sorgen; weiterhin hat er die Stromversorgung aller Kühlanlagen auf eigene Kosten frühzeitig zu veranlassen und zu überwachen. Die endgültige Feststellung von Vollständigkeit und Zustand bei Rückgabe wird durch Zählen und Prüfen getroffen. Reparaturen während der Mietzeit ohne Einwilligung der Getränke Hölscher GmbH gehen zu Lasten des Mieters.
  5. Die Mietzeit ist auf die Veranstaltungsdauer (Mietwoche) beschränkt und endet mit dem im Lieferschein bezeichneten Rückgabetermin. Jede angefangene Kalenderwoche gilt als weitere Mietwoche. Bei nicht erfolgter Abnahme oder Abbestellung in der Bereitstellungswoche ist der volle Mietpreis fällig.
  6. Der Mieter hat ohne Rücksicht aufVerschulden die Kosten für Reparatur beschädigter oder für die Reinigung verunreinigter Mietgüter zu erstatten.Verluste oder Nichtrückgabe von Festausrüstungen und Präsentations-Artikeln sind vom Mieter zum Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung eines Abzuges »neu für All« zu ersetzen. Etwaige Mietzahlungen werden nicht als Leistung auf den Wiederbeschaffungswert angerechnet. Der Mieter tritt Ersatzansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte hiermit an die Getränke Hölscher GmbH ab.
  7. Für die Einhaltung der Getränkeschankanlagen-Verordnung ist der Mieter verantwortlich!
  8. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten. Für das Mahnverfahren wird 59348 Lüdinghausen als Gerichtsstand vereinbart.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
  2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
  3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und  zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  4. Die Lieferung erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
  5. Die Zahlungen aller Rechnungen hat innerhalb 8 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungen durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mitdem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen  ist nur soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig sind.
  6. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfandgeld wird dabei angerechnet.
  7. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
  8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen  Begleichung  des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
  9. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten. Für das Mahnverfahren wird 59348 Lüdinghausen als Gerichtsstand vereinbart. Im Falle einer Überladung Ihres Fahrzeuges und bezüglich der Sicherung derverladenen Waren wird von der Fa. Josef Hölscher GmbH jegliche Haftung ausgeschlossen. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung erfolgt auf Anweisung des Abholers. Der Abholer hat die erforderlichen Ladungssicherungsmittel zu stellen und auch die Ladung zu sichern. Die Fa. Josef Hölscher GmbH behält sich bei Zweifeln über Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder der Ladungssicherung vor die Beladung abzulehnen.

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